AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Dipl.Ing. Jürg Gloor IT- und Systemberatung

1. Allgemein

Der Käufer erwirbt von Dipl.Ing. Jürg Gloor die im Auftrag bezeichneten Dienstleistungen und Dokumentation zu den folgenden Bedingungen. Der Auftrag und die daraus resultierende Rechnung sind Bestandteil dieses Vertrages.

2. Erfüllungsort, Gefahrenübergang und Lieferung

a) Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner sind sofern nicht anders vereinbart die Geschäftsräume von Dipl.Ing. Jürg Gloor.

b) Eine Leistung gilt dann als erbracht, wenn Dipl.Ing. Jürg Gloor die vereinbarten Dokumentationen nachweislich übergeben hat. Ohne weitere Vereinbarung wird Dipl.Ing. Jürg Gloor jeweils in kurzes Leistungsprotokoll anfertigen, aus welchem die Art und Dauer der erbrachten Dienstleistungen hervorgeht.

b) Mit der Übergabe der vereinbarten Dokumentationsunterlagen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Dies gilt auch für Konfigurationen, die Dipl.Ing. Jürg Gloor auf dem EDV-System des Käufers durchgeführt hat.

c) Verweigert der Käufer die Annahme der beauftragen Leistungen, ist Dipl.Ing. Jürg Gloor berechtigt auf Abnahme zu bestehen oder 80 % des Kaufpreises als pauschalierter Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Käufer nachweist, dass Aufwendungen nicht entstanden sind.

d) Dipl.Ing. Jürg Gloor ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferung. Der Käufer ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

e) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von Dipl.Ing. Jürg Gloor nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung sowie in Fällen von Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt.

f) Gerät Dipl.Ing. Jürg Gloor in Verzug mit der Lieferung, so bestehen Schadensersatzansprüche lediglich, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von Dipl.Ing. Jürg Gloor.

3. Installation

Auf gesonderte Vereinbarung führt Dipl.Ing. Jürg Gloor Konfigurationsarbeiten an einem vom Kunden gewünschten Lieferort her. Die ordnungsgemäße Durchführung und die Betriebsbereitschaft der durchgeführten Konfigurationen ist vom dem Käufer schriftlich auf dem Leistungsprotokoll zu bestätigen.

Sollten durch die Konfigurationsarbeiten von Dipl.Ing. Jürg Gloor Datenverluste oder Betriebsausfälle entstehen, so haftet er für eingetretene Schäden nur, wenn der Käufer ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kannt

In jedem Fall jedoch wird Dipl.Ing. Jürg Gloor bemüht sein, einen entstandenen Schaden so rasch und so vollständig wie möglich wieder zu beseitigen. Aufwendungen im Rahmen einer Beseitigung eines allein durch Dipl.Ing. Jürg Gloor herbeigeführten Schadens werden dem Käufer nicht in Rechnung gestellt.

4. Gewährleistung, Funktionsprüfung

a) Dipl.Ing. Jürg Gloor übernimmt für die von ihm durchgeführten Konfigurationsarbeiten eine Gewährleistung für Mängelfreiheit von einem Jahr nach Übergabe an den Käufer. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gem. § 438 BGB n. F. wird insofern abgeändert.

b) Die Gewährleistung beginnt mit Übergabe der Dokumentation an den Kunden. Bei Versand gilt das Datum des Poststempels.

c) Treten nach Übergabe Konfigurationen an den Käufer Mängel auf, kann der Käufer von Dipl.Ing. Jürg Gloor die ordnungsgemäße Wiederherstellung verlangen. Die Gewährleistung erfolgt in den Räumlichkeiten von Dipl.Ing. Jürg Gloor. Sofern erforderlich ist der Käufer verpflichtet, eine DFÜ-Verbindung zu seinem DV-System einzurichten und für die Dauer der Gewährleistung Gewährleistung aufrecht zu erhalten. Der Käufer ist berechtigt bei zwei fehlgeschlagenen Versuchen der Wiederherstellung den Kaufpreis zu mindern.

d) Sollten die geltend gemachten Mängel nachweislich durch Fehlbedienungen oder vom Käufer veranlassten Veränderungen der von Dipl.Ing. Jürg Gloor übergebenen Konfigurationen hervorgerufen sein oder sollten die Mängel nicht reproduzierbar sein, dann ist Dipl.Ing. Jürg Gloor berechtigt, die für die Klärung des Sachverhalts aufgewendete Arbeitszeit entsprechend seinen Tarifen dem Käufer in Rechnung zu stellen.

e) Gewährleistungsansprüche können nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden.

f) Das Auftreten von Mängeln, die der Käufer zu vertreten hat, fallen nicht unter den Gewährleistungsanspruch. Hierzu zählen insbesondere solche Mängel, die durch unsachgemäße Eingriffe nach Abnahme des funktionierenden Systems entstanden sind.

g) Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Stand der Konfigurationen zu üernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

h) Der Kunde hat Dipl.Ing. Jürg Gloor bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach seinen Möglichkeiten zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Ein Datenverlust aufgrund des Unterlassens regelmäßiger Sicherheitskopien und der Sicherheitskopie vor Reparatur (soweit möglich) kann von Dipl.Ing. Jürg Gloor

6. Kaufpreis und Eigentumsvorbehalt

a) Der Kaufpreis ist sofort fällig.

b) In dem Kaufpreis enthalten sind Steuern, Zölle und öffentliche Abgaben. Die Mehrwertsteuer ist in den vereinbarten Preisen enthalten und wird gesondert ausgewiesen.

c) Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung oder Ähnlichem notwendig werden, bleiben vorbehalten, sofern dies mindestens fünf Monate nach Vertragsschluss erfolgt.

d) Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

e) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum von Dipl.Ing. Jürg Gloor.

7. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel und Schriftform

a) Der Gerichtsstand ist Stralsund

b) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommt

c) Mündliche Nebenabreden entfalten keine Wirksamkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.